Was wählen? | Foto: Steffi
- Artikel von Stefanie S.
- Bereich
- Politik
- Veröffentlicht
- 03.05.2024
Europawahl - Infos für Erstwähler
Vom 6. bis zum 9. Juni 2024 findet wie alle fünf Jahre wieder die Europawahl statt. Dieses Mal darf man in Deutschland erstmals schon ab dem 16. Lebensjahr wählen. Am Wahlsonntag werden also auch viele Erstwählerinnen und Erstwähler in die Wahlkabinen strömen, um ihre Stimme abzugeben. Wenn man noch nie an einer Wahl teilgenommen hat, kann der ganze Ablauf ziemlich kompliziert erscheinen, deshalb möchte ich die wichtigsten Informationen hier kurz und knapp zusammenfassen. Da ich selbst leider wenige Tage zu spät geboren bin, um mitwählen zu dürfen, ist es mir umso wichtiger, andere dazu zu animieren und zu ermutigen.
Wer darf wählen?
In Deutschland ist grundsätzlich wahlberechtigt, wer …
- in Deutschland wohnt
- am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist
- über eine EU-Staatsbürgerschaft verfügt, z.B. die deutsche.
Wusstest du schon?
Deutschland gehört zusammen mit Griechenland, Belgien, Österreich und Malta zu den einzigen EU-Staaten, in denen man bei der diesjährigen Wahl schon ab 16 bzw. 17 Jahren wählen darf, statt ab 18.
Was passiert mit meiner Stimme?
Bei der Europawahl hast du genau eine Stimme, die du einer der 35 zugelassenen Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen geben kannst. Diese haben jeweils eine Kandidatenliste, in der die Kandidatinnen und Kandidaten in einer bestimmten Reihenfolge aufgelistet sind. Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Mandate (Sitze im Parlament) bekommt sie und kann somit mehr Abgeordnete in das europäische Parlament schicken. Bekommt eine Partei also beispielsweise 5 Mandate, so erlangen die Kandidaten der Plätze 1-5 von der Kandidatenliste die Erlaubnis zum Einzug in das europäische Parlament.
Das europäische Parlament ist zuständig für die Verabschiedung neuer Gesetze (nach Vorschlag der europäischen Kommission). Außerdem kontrolliert es die anderen Organe der europäischen Union (z.B. die europäische Zentralbank) und bestimmt, wofür das Geld der EU ausgegeben wird. Kurz gesagt ist es also zusammen mit dem Rat der EU verantwortlich für die Gesetzgebung.
Wieso ist es so wichtig, wählen zu gehen?
Wie bereits erwähnt, treffen die Mitglieder des europäischen Parlaments viele Entscheidungen und bestimmen mit, welche Gesetze in Kraft treten und welche nicht. Diese beeinflussen den Alltag aller EU-Bürger*innen, denn sie betreffen viele Bereiche wie beispielsweise die Arbeit, Gesundheit, Umwelt und vieles mehr.
Es mag vielleicht schwierig sein sich zu entscheiden, da man sich möglicherweise mit keiner der Parteien komplett identifizieren kann. Allerdings ist keine Stimme immer eine verschenkte Stimme. So ist es besser, seine Stimme der Partei zu geben, der man noch am meisten zustimmt, als dass man seine Stimme verschenkt und somit eine Partei, dessen Werte man vielleicht überhaupt nicht teilt, einen höheren Stimmanteil bekommt.
Manche Leute behaupten, eine einzelne Stimme würde nichts ändern. Diese Denkweise finde ich jedoch ziemlich gefährlich. Denn wenn alle so denken würden, würde ja niemand mehr wählen gehen. Es ist wichtig, dass so viele wie möglich wählen gehen, damit die Politik die Meinung des gesamten Volkes vertreten kann. Genau das ist ja das Ziel von demokratischen Wahlen, für die unsere Vorfahren so sehr gekämpft haben.
Wen soll ich wählen?
Unterstützung bei dieser Frage können folgende Online-Tools bieten:
- Übersicht über die wählbaren Parteien von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
- Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung
- Sozial-O-Mat der Diakonie Deutschlands
- WahlSwiper, ein Projekt mehrerer Universitäten Deutschlands
- Wahltest von der Berliner Kommunikations-Agentur Wegewerk
Man sollte sich diese Entscheidung gut überlegen und sich genug Zeit und Ruhe dafür nehmen. Es ist keine gute Idee, einfach irgendeine Partei zu wählen, ohne sich ausreichend über sie informiert zu haben. Außerdem sollte man sich nicht von seinen Mitmenschen beeinflussen lassen und davon absehen, etwas zu wählen, nur weil man es zum Beispiel schon immer so von der Familie kennt, etc.
Ich will wählen! - Wie geht das?
Hast du alle Anforderungen erfüllt, um wahlberechtigt zu sein, solltest du automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen sein und bis spätestens 21 Tage vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung per Post bekommen. Ist dies nicht der Fall, wende dich bitte an die Gemeindebehörde. Auf der Wahlbenachrichtigung sind zwar alle nötigen Informationen zu finden, es folgt jedoch trotzdem eine kurze Beschreibung zum Ablauf.
Wahllokal:
Hat man sich dafür entschieden, in ein Wahllokal zu gehen, braucht man zunächst die Adresse seines örtlichen Wahllokals. Diese findet man normalerweise auf der Wahlbenachrichtigung, es gibt aber auch einige Online-Tools.
Am Wahlsonntag kann man dort dann von 8 Uhr bis 18 Uhr seine Stimme abgeben.
Packliste:
- Wahlbenachrichtigung
- Gültiges Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass)
Briefwahl:
Wer sich ungern in große Menschenmengen begibt, entscheidet sich vielleicht lieber für eine Briefwahl. Diese muss man bei der zuständigen Wahlbehörde beantragen. Dies geht beispielsweise mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Die Briefwahlunterlagen werden einem dann in der Regel per Post zugeschickt. Enthalten ist der Stimmzettel, der Wahlschein, ein Rückumschlag und gegebenenfalls weitere Anweisungen. Nun muss man einfach nur alles wie darauf beschrieben ausfüllen und dafür sorgen, dass es bis spätestens 18 Uhr an dem Freitag vor der Wahl bei der entsprechenden Behörde eintrifft.